Wege zur Aufteilung des gemeinsamen Hauses bei Scheidung

Bei einer Scheidung oder Trennung stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. In Deutschland regelt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dass jede und jeder Ehepartner das in die Ehe eingebrachte Vermögen behält und während der Ehe erworbene Güter gemeinsam besitzt. Bei einer Scheidung muss daher oft ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt wird. Wenn beide Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, besitzen sie das Haus zu gleichen Teilen, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei der Scheidung können verschiedene Wege eingeschlagen werden, um das Haus aufzuteilen: 1. Verkauf des Hauses: Dies ist eine häufig gewählte Option, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus verbleiben möchte oder kann. Der Erlös aus dem Verkauf wird dann entsprechend der Eigentumsanteile oder nach einer individuellen Vereinbarung geteilt. 2. Auszahlung eines Partners: Möchte einer der Partner im Haus verbleiben, kann er den anderen auszahlen. Dies bedeutet, dass der verbleibende Partner den anderen finanziell entschädigt, um dessen Anteil am Haus zu übernehmen. Hierfür muss in der Regel der Wert des Hauses geschätzt werden, um die Auszahlungssumme zu bestimmen. 3. Übertragung auf die Kinder: In manchen Fällen entscheiden sich die Ehepartner, das Haus auf ihre Kinder zu übertragen, um es in der Familie zu halten. Dies kann steuerliche Vorteile haben und den Kindern Sicherheit bieten. 4. Realteilung: Bei der Realteilung wird das Haus physisch geteilt, sodass jede Partei einen Teil des Hauses erhält. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Haus entsprechend aufgeteilt werden kann. 5. Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, das Haus gerichtlich versteigern zu lassen. Dieser Weg wird oft als letztes Mittel angesehen, da er zu finanziellen Einbußen führen kann und beide Parteien in der Regel weniger erhalten, als wenn das Haus auf dem freien Markt verkauft würde. Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung, wie mit dem gemeinsamen Haus umgegangen wird. So kann unter bestimmten Bedingungen die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn das Eigentum im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung übertragen wird. Auch die Spekulationssteuer kann anfallen, wenn das Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird. Letztendlich hängt die Wahl der Vorgehensweise von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation der beteiligten Parteien ab. Es ist oft ratsam, eine Einigung außergerichtlich zu erzielen, um die Kosten und den emotionalen Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden. In vielen Fällen kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Mediator hilfreich sein, um eine faire und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

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