EU setzt auf energetische Sanierung zur Klimaneutralität bis 2050

Die Europäische Union hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, spielen energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden eine zentrale Rolle, da Gebäude in der EU für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund wurde die EU-Sanierungspflicht eingeführt, die tiefgreifende Veränderungen für Immobilieneigentümer mit sich bringt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Inhalte, Zielsetzungen und Auswirkungen dieser Regelung. Das Europaparlament stimmte im März 2023 für neue Richtlinien zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die darauf abzielen, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu reduzieren. Diese Entscheidung ist noch nicht endgültig, da weitere Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten folgen werden, jedoch ist mit der Einführung entsprechender nationaler Gesetze in naher Zukunft zu rechnen. Die Sanierungspflicht legt fest, dass bis 2025 eine EU-einheitliche Skala für Energieeffizienzklassen von A bis G eingeführt wird, wobei die Klasse G die 15 Prozent der am schlechtesten abschneidenden Gebäude umfasst. Bis 2028 sollen alle neuen privaten Bauten emissionsfrei sein und idealerweise mit Solaranlagen ausgestattet werden. Bis 2030 ist geplant, dass Wohngebäude der Klassen H, G und F mindestens auf die Klasse E und bis 2033 auf die Klasse D verbessert werden müssen. Diese Vorgaben betreffen voraussichtlich rund 45 Prozent der Immobilieneigentümer in Deutschland, da viele der bestehenden Wohngebäude aus der Zeit vor den 1980er Jahren stammen und oft niedrige Energieeffizienzklassen aufweisen. Schon jetzt sind Immobilieneigentümer, die eine Immobilie erwerben, durch das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu bestimmten Sanierungen verpflichtet. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Sanierungspflicht. Diese betreffen kleinere Gebäude mit einer Wohnfläche unter 50 Quadratmetern, denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude, die religiösen Zwecken dienen, oder solche, die nur zeitweise genutzt werden, wie Ferienhäuser. Die Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Aspekt für Immobilieneigentümer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schätzt den Investitionsbedarf in Deutschland auf etwa 254 Milliarden Euro. Langfristig können sich Investitionen in energetische Sanierungen für Eigentümer und Mieter finanziell lohnen, dennoch besteht bei vielen die Sorge vor hohen Kosten und einer möglichen Umlage dieser Kosten auf die Mieter. Die EU plant, bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro für notwendige Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen, wobei die genauen Förderprogramme und Kriterien noch festgelegt werden müssen. Eigentümer sollten daher den Energieausweis ihrer Immobilie prüfen, der Auskunft über die Energieeffizienzklasse gibt, und sich über Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung informieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Sanierungspflicht signifikante Auswirkungen auf Immobilieneigentümer hat. Eine umfassende Vorbereitung, das Sammeln von Informationen und die Inanspruchnahme von Förderungen sind entscheidend, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Kontext ist es wichtig, dass Eigentümer älterer Immobilien mit hohem CO2-Ausstoß sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten und gegebenenfalls finanzielle Rücklagen für die notwendigen Sanierungen bilden.

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