Grunderwerbsteuer in Deutschland: Spielregeln, Ausnahmen und Spartipps

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Immobilien anfällt und in Deutschland von den jeweiligen Bundesländern erhoben wird. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Sie wird vom Käufer entrichtet und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. In der Regel wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis des Grundstücks und aller damit fest verbundenen Gebäude oder Wohnungen berechnet, wobei der im notariellen Kaufvertrag festgelegte Preis als Bemessungsgrundlage dient. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Sparmöglichkeiten, die Käufer nutzen können, um die Steuerlast zu reduzieren. Zu den Ausnahmen gehören der Verkauf von Immobilien unter nahen Verwandten in gerader Linie (z.B. zwischen Eltern und Kindern), Schenkungen, Erbschaften und Grundstückserwerbe, die einen Kaufpreis von unter 2.500 Euro haben. Diese Transaktionen sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer besteht darin, bewegliches Inventar wie Einbauküchen oder Möbel gesondert im Kaufvertrag auszuweisen, da diese nicht zur Bemessungsgrundlage der Steuer gehören. Ebenso kann der Kauf von unbebauten Grundstücken und der späteren separaten Beauftragung eines Bauunternehmens zur Errichtung eines Hauses die Steuerlast mindern. Hierbei ist es wichtig, dass zwischen dem Grundstückskauf und dem Bauauftrag eine zeitliche und inhaltliche Trennung besteht, da das Finanzamt ansonsten von einem einheitlichen Vertragswerk ausgehen und die Steuer auf den Gesamtpreis erheben könnte. Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit der sogenannten Share Deals, bei denen nicht die Immobilie selbst, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die die Immobilie besitzt, erworben werden. Diese Praxis kann dazu führen, dass die Grunderwerbsteuer umgangen wird, allerdings sind gesetzliche Änderungen geplant, um dieses Steuerschlupfloch zu schließen. In steuerlicher Hinsicht können die gezahlte Grunderwerbsteuer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ausnahmen bestehen für Vermieter und Selbstständige, die die Steuer als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben über die Nutzungsdauer abschreiben können. Die Grunderwerbsteuer stellt einen signifikanten Teil der Kaufnebenkosten dar und sollte bei der Finanzierungsplanung und beim Kauf von Immobilien berücksichtigt werden. Durch eine sorgfältige Planung und die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen und -ermäßigungen können Käufer ihre finanzielle Belastung optimieren.

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