Steuerregeln und Tipps für den Immobilienverkauf

Immobilien in Großstädten sind sehr gefragt und die Preise steigen. Doch wer seine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss diesen versteuern. Das gilt auch für Ferienwohnungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den steuerfreien Immobilienverkauf wissen müssen. ## Die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, müssen Sie diesen Gewinn versteuern. Diese Steuer wird als Spekulationssteuer bezeichnet. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. ### Steuerfrei verkaufen nach zehn Jahren Wenn Sie Ihre Immobilie länger als zehn Jahre behalten, bevor Sie sie wieder verkaufen, müssen Sie keinen Gewinn versteuern. Die sogenannte Spekulationsfrist ist dann abgelaufen. ### Steuerfrei verkaufen bei Eigennutzung Auch wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen, können Sie die Steuer auf den Verkaufsgewinn vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Immobilie selbst genutzt haben. Das ist der Fall, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. **Gut zu wissen:** Auch wenn Sie die Immobilie nur teilweise selbst genutzt haben, kann der Verkauf steuerfrei sein. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einem Teil des Hauses wohnen und den anderen Teil vermieten. ### Besonderheiten bei geerbten Immobilien Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie den Verkaufsgewinn nicht versteuern, wenn der Erblasser die Immobilie mindestens zehn Jahre besessen hat. Auch wenn der Erblasser die Immobilie selbst genutzt hat, ist der Verkauf für Sie steuerfrei. ## Die Drei-Objekt-Grenze Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, werden Sie in der Regel als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft. In diesem Fall müssen Sie für Ihre Gewinne Gewerbesteuer zahlen. Außerdem müssen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilien Umsatzsteuer ausweisen. ### Ausnahmen von der Drei-Objekt-Grenze Es gibt einige Ausnahmen von der Drei-Objekt-Grenze. So gilt die Grenze beispielsweise nicht für geerbte Immobilien. Außerdem ist es unerheblich, wenn Sie Immobilien verkaufen, die Sie länger als zehn Jahre besitzen. ## Steuertipps für Immobilienverkäufer * Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in naher Zukunft zu verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig über die steuerlichen Folgen informieren. * Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Steuerlast zu reduzieren. * Dokumentieren Sie alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie entstehen. Diese Kosten können Sie von Ihrem Gewinn abziehen und so Ihre Steuerlast senken. ## Fazit Der Verkauf einer Immobilie kann mit hohen Steuern verbunden sein. Wenn Sie die Regeln kennen und die Tipps in diesem Artikel beherzigen, können Sie Ihre Steuerlast jedoch deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden.

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