Energetische Gebäudesanierung in der EU: Was Immobilieneigentümer erwartet

Die Bedeutung der EU-Sanierungspflicht für Immobilien Die Gebäude in der Europäischen Union stehen vor einer großen Herausforderung: Sie müssen energieeffizienter werden, um den steigenden klimapolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Die EU-Sanierungspflicht rückt dabei in den Mittelpunkt des Interesses von Immobilienbesitzern, Politik und Wirtschaft. Dieser Artikel beleuchtet die Inhalte, Hintergründe und Auswirkungen der Sanierungspflicht und was Immobilieneigentümer nun wissen müssen. Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die energetische Sanierung von Gebäuden. Schätzungen zufolge sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in der EU verantwortlich. Um diese Zahlen zu reduzieren, wurde im März 2023 im Europaparlament über neue Richtlinien zur Sanierung von Gebäuden abgestimmt. Diese Entscheidung ist zwar noch nicht endgültig, da weitere Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten anstehen, jedoch werden entsprechende Gesetze in naher Zukunft erwartet. Die EU-weiten Sanierungspflichten umfassen verschiedene Etappenziele. Bis 2025 soll eine EU-einheitliche Skala für Energieeffizienzklassen bei Gebäuden erstellt werden, die von A bis G reichen wird. Die Klasse G wird dabei die jeweils 15 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude jedes EU-Staates umfassen. Weitere Ziele bis 2028 beinhalten, dass private Neubauten emissionsfrei sein sollen und möglichst mit Solaranlagen ausgestattet werden. Bis 2030 müssen Wohngebäude aus den Klassen H, G und F durch energetische Sanierungen mindestens die Klasse E erreichen. Das ultimative Ziel ist, dass bis 2033 alle Wohngebäude in der EU auf Energieeffizienzklasse D gebracht werden. Diese neue Regelung wird voraussichtlich etwa 45 Prozent der Eigentümer in Deutschland betreffen, da ein großer Teil des Wohngebäudebestands aus dem Altbestand vor den 1980er Jahren stammt und häufig schlechte Energieeffizienzklassen aufweist. Bereits jetzt sind neue Eigentümer durch das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. November 2020 zur Durchführung bestimmter energetischer Gebäudesanierungen verpflichtet, wenn sie eine Immobilie erwerben. Dies beinhaltet Maßnahmen wie Dachdämmung oder die Isolierung von Heizungsrohren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Sanierungspflicht. Diese betreffen beispielsweise Gebäude mit einer Wohnfläche von unter 50 Quadratmetern, denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude, die religiösen Zwecken dienen oder nur zeitweise genutzt werden, wie Ferienhäuser. Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert und befürchten hohe Kosten, die möglicherweise auf sie zukommen könnten. Umso wichtiger ist es, sich über die eigenen Verpflichtungen und die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Die EU plant, bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro für erforderliche Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen, wobei die genauen Programme und Förderkriterien noch nicht feststehen. Für ein besseres Verständnis der eigenen Situation sollten Immobilieneigentümer einen Blick auf den Energieausweis ihrer Immobilie werfen, der Aufschluss über die Energieeffizienzklasse gibt. Ein Energieausweis ist zudem erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Sollte kein aktueller Energieausweis vorhanden sein, ist es ratsam, diesen von einer qualifizierten Fachkraft erstellen zu lassen. Bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen ist es empfehlenswert, die Empfehlungen auf Seite 4 des Energieausweises zu beachten und im Falle größerer Modernisierungsprojekte die Unterstützung durch eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Dach, Kellerdecke, Außenfassaden, der Austausch von Fenstern oder Türen, die Dämmung von Heizleitungen, der Einbau von Thermostatventilen sowie die Installation von Solar- oder Lüftungsanlagen. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen sind ein weiterer wichtiger Aspekt. Allein für Deutschland rechnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Investitionsbedarf von 254 Milliarden Euro. Langfristig können sich Ausgaben für energetische Sanierungen für Eigentümer und Mieter jedoch bezahlt machen, trotzdem ist die Sorge vor hohen Kosten und einer möglichen Umlage auf Mieter vorhanden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die EU-Sanierungspflicht für Immobilieneigentümer erhebliche Veränderungen mit sich bringt. Umfassende Vorbereitung, das Sammeln von Informationen und die Inanspruchnahme von Förderungen sind für die Umsetzung der bevorstehenden Anforderungen unerlässlich. Besitzer älterer Immobilien mit hohem CO2-Ausstoß müssen sich auf die anstehenden Veränderungen einstellen und gegebenenfalls bereits jetzt Rücklagen für die erforderlichen Sanierungen bilden.

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