Schutz und Strategien für Vermieter gegen Mietnomaden

Mietnomaden loswerden: Ein Leitfaden für Vermieter

Das Vermieten von Wohnraum ist für viele Menschen eine wichtige Einnahmequelle. Doch wie so oft im Leben, birgt auch die Vermietung von Immobilien gewisse Risiken. Eines dieser Risiken sind Mietnomaden. Diese ziehen von Wohnung zu Wohnung, ohne die Miete zu zahlen und hinterlassen oft hohe Schulden und Schäden. Dieser Artikel soll Vermietern aufzeigen, wie sie sich vor Mietnomaden schützen und im Ernstfall richtig reagieren können.

Was sind Mietnomaden und wie erkennt man sie?

Mietnomaden sind Personen, die planmäßig Mietzahlungen vermeiden. Sie täuschen Zahlungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit vor, um einen Mietvertrag zu ergattern. Oftmals geben sie sich bei der Wohnungsbesichtigung seriös und gepflegt, um den Vermieter zu täuschen. Sobald sie den Mietvertrag unterschrieben haben, stellen sie die Zahlungen ein und sind nur schwer wieder aus der Wohnung zu bekommen.

Folgende Warnsignale können auf Mietnomaden hinweisen:

- Der Mietinteressent drängt auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung. - Es werden keine Gehaltsnachweise oder andere Einkommensbelege vorgelegt. - Der Mietinteressent möchte keine Schufa-Auskunft einholen lassen. - Es wird keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters vorgelegt. - Der Mietinteressent reagiert auf Nachfragen zu seiner Person ausweichend oder gibt widersprüchliche Informationen an.

Vorbeugende Maßnahmen: So schützen Sie sich

Prävention ist der beste Schutz vor Mietnomaden. Mit folgenden Maßnahmen können Vermieter das Risiko minimieren, an einen Mietnomaden zu geraten:

1. Gründliche Prüfung der Mietinteressenten

Vermieter sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um potenzielle Mieter kennenzulernen und zu überprüfen. Ein persönliches Gespräch ist unerlässlich, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Wichtig ist es dabei, auf das Bauchgefühl zu hören. Wirkt der Interessent unseriös oder gibt es Ungereimtheiten in seinen Aussagen, ist Vorsicht geboten.

2. Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung

Fordern Sie von jedem Mietinteressenten eine schriftliche Mieterselbstauskunft an. Diese sollte Angaben zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen enthalten. Zusätzlich ist es ratsam, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Schufa-Auskunft gibt Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Mietinteressenten.

3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Lassen Sie sich vom Mietinteressenten eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters vorlegen. Diese bestätigt, dass der Mieter seine Mietzahlungen in der Vergangenheit regelmäßig und vollständig geleistet hat.

4. Mietkaution

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Schäden an der Wohnung verursacht. Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt werden.

5. Mietnomadenversicherung

Eine Mietnomadenversicherung bietet Vermietern zusätzlichen Schutz. Sie springt im Falle eines Mietausfalls ein und übernimmt die Kosten für die Rechtsverfolgung sowie die Beseitigung von Schäden, die durch den Mietnomaden verursacht wurden.

Was tun, wenn der Mietnomade bereits in der Wohnung ist?

Hat ein Mietnomade trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Wohnung bezogen, ist schnelles und konsequentes Handeln gefragt.

1. Mahnung und fristlose Kündigung

Sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann ihm fristlos gekündigt werden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgt. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.

2. Räumungsklage

Reagiert der Mietnomade nicht auf die Kündigung und verlässt die Wohnung nicht freiwillig, muss der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht einreichen. Dies ist in der Regel ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Es ist daher empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen.

3. Strafanzeige

In vielen Fällen liegt bei Mietnomadentum auch ein Betrug vor, da der Mieter von Anfang an nicht die Absicht hatte, die Miete zu zahlen. Vermieter sollten daher in Erwägung ziehen, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Fazit

Mietnomaden sind ein ernstzunehmendes Problem für Vermieter. Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen und einem besonnenen Handeln im Ernstfall lässt sich das Risiko jedoch deutlich minimieren. Wichtig ist es, wachsam zu sein und im Zweifelsfall fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fußnoten:

1. Informationen des Deutschen Mieterbundes zum Thema Mietnomaden: [Link zur Website des Deutschen Mieterbundes]

2. Informationen des Vermietervereins zum Thema Mietnomaden: [Link zur Website des Vermietervereins]

3. Informationen der SCHUFA zum Thema Bonitätsprüfung: [Link zur Website der SCHUFA]

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