Asbest ist ein krebserregender Stoff, der aufgrund seiner herausragenden bautechnischen Eigenschaften bis in die Mitte der 1980er Jahre in Deutschland in einer Vielzahl von Baustoffen und Produkten Verwendung fand. Die robuste, hitzebeständige und isolierende Wirkung des Materials machte es zu einem beliebten Baustoff in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Immobilien und öffentlichen Gebäuden. Es wurde beispielsweise in Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Isolierungen und vielen weiteren Bereichen eingesetzt.
Mit der Zeit wurde jedoch die krebserregende Wirkung von Asbestfasern erkannt. Diese können, wenn sie eingeatmet werden, zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Mesotheliom führen, was letztlich zum Verbot von Asbest in der Herstellung und Verarbeitung führte. In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 untersagt, auf EU-Ebene seit 2005.
Die Herausforderung besteht nun darin, bestehende asbesthaltige Materialien sicher zu erkennen und fachgerecht zu entsorgen. Bis heute finden sich in älteren Gebäuden asbesthaltige Baustoffe, deren unsachgemäße Handhabung eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt.
Asbest oder nicht? Die Erkennung gestaltet sich oft schwierig. Für Laien ist es nahezu unmöglich, asbesthaltige Produkte auf den ersten Blick zu identifizieren. Daher sind insbesondere bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten Proben von verdächtigen Materialien zu entnehmen und im Labor zu analysieren, um festzustellen, ob Asbest vorliegt. Als Indikatoren dienen dabei das Baujahr der Immobilie und das Vorhandensein spezifischer Baustoffe, die historisch häufig asbesthaltig waren.
Die fachgerechte Asbestentsorgung erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und Schutzmaßnahmen. Sie darf nur von speziell geschultem Personal mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden. Zu den notwendigen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem das Tragen von Atemschutzmasken und Schutzanzügen sowie die Vermeidung von Staubentwicklung bei der Entfernung asbesthaltiger Materialien.
Asbesthaltige Produkte müssen in speziellen staubdichten Verpackungen, sogenannten "Big Bags", gesammelt und als Sondermüll deklariert zur Entsorgung gebracht werden. Eine Vermischung mit regulärem Bauschutt ist strengstens untersagt. Asbestabfälle sind in dafür zugelassenen Deponien zu entsorgen, wobei der Transport und die Entsorgung nachweislich und dokumentiert erfolgen müssen.
Privatpersonen dürfen Asbest in bestimmten Fällen und unter strengen Auflagen selbst entsorgen, das heißt, wenn es sich um fest gebundene Asbestprodukte und geringe Mengen handelt. Doch auch hier sind die Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) zu beachten.
Die unsachgemäße Entsorgung von Asbest, wie das illegale Vergraben oder Beimischen zu regulärem Bauschutt, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Erkennen und die richtige Entsorgung von Asbest nicht nur zum Schutz der menschlichen Gesundheit, sondern auch aus rechtlicher Sicht von höchster Bedeutung sind. Wer Asbest vermutet oder vor einer Entsorgung steht, sollte stets fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, um Risiken zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.